Mitjas mutmaßlicher Mörder: Ein Wiederholungstäter!
In der letzten Woche war der neunjährige Mitja zunächst spurlos verschwunden. Kurze Zeit später wurde seine Leiche in der Laube des 43jährigen Uwe Kolbig aufgefunden. Der kleine Junge ist vor seinem Erstickungstod vom Täter sexuell missbraucht worden. Sein mutmaßlicher Peiniger und Mörder ist kein Ersttäter, im Gegenteil. Bereits fünf kleine Kinder hat Uwe Kolbing zwischen 1981 und 1997 missbraucht. Da stellt sich doch die Frage, ob die Justiz nicht eine Mitschuld daran trägt, dass es zu einer solche Serien von Übergriffen kommen konnte. Der kleine Mitja könnte vermutlich noch leben, wenn Menschen wie Uwe Kolbig frühzeitig zum Schutz der Gesellschaft aus dem Verkehr gezogen würden.
Die Todesstrafe ist in Deutschland abgeschafft, und das ist auch gut so. Sie ist weder mit dem Grundgesetz noch mit der Menschenwürde vereinbar. Eine zivilisierte Gesellschaft muss in der Lage sein mit Straftätern zu verfahren ohne sich auf deren Niveau herabzulassen, ohne eine Justiz der Rache zu üben, ohne die Menschenwürde in der Festlegung des Strafmaßes zu verletzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass jedem Straftäter grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden muss aus der Haft entlassen zu werden. Die lebenslange Freiheitsstrafe bis zum Tod ohne jegliche Aussicht auf Freilassung verstoße gegen die Menschenwürde.
Diesen Grundsatz kann ich nachvollziehen und teile ihn auch. Jedem Menschen, mag er auch schrecklichste Dinge getan haben, muss seine Würde zugestanden werden und jeder Täter sollte grundsätzlich auch die Chance auf Reue und Besserung eingeräumt werden. Dennoch gibt es auch in dieser Frage Ausnahmen, da man nicht grundsätzlich davon ausgehen kann, dass jeder Täter resozialisiertbar ist.
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe müssen für eine vorzeitige Haftentlassung u.A. mindestens 15 Jahre vergangen sein und vom Täter darf keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgehen. Ob und inwiefern noch eine Gefahr vom Täter für die Gesellschaft ausgeht wird von fachkundigen Gutachtern überprüft und auf dieser Grundlage entscheidet der Richter über die Entlassung aus der Haft.
Vier seiner fünf Taten beging Uwe Kolbig in der DDR. 1997 versuchte er nach Angaben der Sächsischen Zeitung einen Elfjähigen beim Baden zu vergewaltigen. Aufgrund seiner Vorstrafen wurde er dann 1998 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Wie aber konnte nach Verbüßung der Haft davon ausgegangen werden, dass Uwe Kolbig keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ist? Ein Mann, der seit seinem 17. Lebensjahr kontinuierlich kleine Kinder sexuell missbraucht hat, sollte sich durch einen zweijährigen Gefängnisaufenthalt verändert haben?
Es ist tragisch und leider traurige Realität. Allzu oft wurden Sexualstraftäter nach jahrelangen Therapien von Psychiatern für ungefährlich oder geheilt erklärt. Wenige Tagen, Wochen, Monate, Jahre später fielen ihnen erneut Kinder oder Frauen zum Opfer. Selbst die besten Therapeuten können nicht mit Sicherheit ausschließen, dass ein Täter nie wieder solche Verbrechen begeht. Es gibt selbst Täter, die ihr Unrecht erkennen und trotzdem weitere Taten begehen.
Im Falle von Sexualdelikten ist der Resozialisierungsgedanke Fehl am Platz, weil die Tat ansich nichts mit Rationalität zu tun hat. Ein Täter, der einen anderen Menschen aus Habgier tötete wird seine Tat möglicherweise bereuen, zumindest aber diese Tat nie wieder begehen, weil er es als Unrecht anerkennt, was ihn davon abhält weitere Taten zu begehen. Ein Triebtäter mag möglicherweise auch einsehen, dass die Tat ein schlimmes Verbrechen war, doch diese Erkenntnis wird ihn nicht zwangsläufig davon abhalten erneut über ein potentielles Opfer herzufallen, sobald ihn die Gelegenheit dazu reizt.
Man muss die Versuchen, Sexualstraftäter zu resozialisieren als gescheitert betrachten. Zu viele Frauen und Kinder mussten für diese fehlende Einsicht büßen und leiden zumeist ihr ganzes Leben unter den Folgen. Ich plädiere deshalb für eine dauerhafte Isolierung der Straftäter von der Gesellschaft in Form lebenslanger Haftstrafen zum Schutz der Allgemeinheit. Hätte die Justiz der Bundesrepublik bereits 1997 gehandelt, der kleine Mitja könnte noch leben.
Die Todesstrafe ist in Deutschland abgeschafft, und das ist auch gut so. Sie ist weder mit dem Grundgesetz noch mit der Menschenwürde vereinbar. Eine zivilisierte Gesellschaft muss in der Lage sein mit Straftätern zu verfahren ohne sich auf deren Niveau herabzulassen, ohne eine Justiz der Rache zu üben, ohne die Menschenwürde in der Festlegung des Strafmaßes zu verletzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass jedem Straftäter grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden muss aus der Haft entlassen zu werden. Die lebenslange Freiheitsstrafe bis zum Tod ohne jegliche Aussicht auf Freilassung verstoße gegen die Menschenwürde.
Diesen Grundsatz kann ich nachvollziehen und teile ihn auch. Jedem Menschen, mag er auch schrecklichste Dinge getan haben, muss seine Würde zugestanden werden und jeder Täter sollte grundsätzlich auch die Chance auf Reue und Besserung eingeräumt werden. Dennoch gibt es auch in dieser Frage Ausnahmen, da man nicht grundsätzlich davon ausgehen kann, dass jeder Täter resozialisiertbar ist.
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe müssen für eine vorzeitige Haftentlassung u.A. mindestens 15 Jahre vergangen sein und vom Täter darf keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr ausgehen. Ob und inwiefern noch eine Gefahr vom Täter für die Gesellschaft ausgeht wird von fachkundigen Gutachtern überprüft und auf dieser Grundlage entscheidet der Richter über die Entlassung aus der Haft.
Vier seiner fünf Taten beging Uwe Kolbig in der DDR. 1997 versuchte er nach Angaben der Sächsischen Zeitung einen Elfjähigen beim Baden zu vergewaltigen. Aufgrund seiner Vorstrafen wurde er dann 1998 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Wie aber konnte nach Verbüßung der Haft davon ausgegangen werden, dass Uwe Kolbig keine Gefahr mehr für die Gesellschaft ist? Ein Mann, der seit seinem 17. Lebensjahr kontinuierlich kleine Kinder sexuell missbraucht hat, sollte sich durch einen zweijährigen Gefängnisaufenthalt verändert haben?
Es ist tragisch und leider traurige Realität. Allzu oft wurden Sexualstraftäter nach jahrelangen Therapien von Psychiatern für ungefährlich oder geheilt erklärt. Wenige Tagen, Wochen, Monate, Jahre später fielen ihnen erneut Kinder oder Frauen zum Opfer. Selbst die besten Therapeuten können nicht mit Sicherheit ausschließen, dass ein Täter nie wieder solche Verbrechen begeht. Es gibt selbst Täter, die ihr Unrecht erkennen und trotzdem weitere Taten begehen.
Im Falle von Sexualdelikten ist der Resozialisierungsgedanke Fehl am Platz, weil die Tat ansich nichts mit Rationalität zu tun hat. Ein Täter, der einen anderen Menschen aus Habgier tötete wird seine Tat möglicherweise bereuen, zumindest aber diese Tat nie wieder begehen, weil er es als Unrecht anerkennt, was ihn davon abhält weitere Taten zu begehen. Ein Triebtäter mag möglicherweise auch einsehen, dass die Tat ein schlimmes Verbrechen war, doch diese Erkenntnis wird ihn nicht zwangsläufig davon abhalten erneut über ein potentielles Opfer herzufallen, sobald ihn die Gelegenheit dazu reizt.
Man muss die Versuchen, Sexualstraftäter zu resozialisieren als gescheitert betrachten. Zu viele Frauen und Kinder mussten für diese fehlende Einsicht büßen und leiden zumeist ihr ganzes Leben unter den Folgen. Ich plädiere deshalb für eine dauerhafte Isolierung der Straftäter von der Gesellschaft in Form lebenslanger Haftstrafen zum Schutz der Allgemeinheit. Hätte die Justiz der Bundesrepublik bereits 1997 gehandelt, der kleine Mitja könnte noch leben.
Miero - Do, 1. Mär, 20:54